31. Juli 2011

Sparen als Schuldenfalle


In den Leistungen von Arbeitslosengeld II - umgangssprachlich bekannt als Hartz IV - sind in der Regel auch die Mietkosten enthalten. "In der Regel" deshalb, weil die Jobcenter die Mietkosten im Auftrage der Städte auszahlen. Und die Städte legen fest, bis zu welchem Betrag die Kosten für die Miete übernommen werden. Liegen sie über diesem Betrag, muss der Langzeitarbeitslose entweder in eine billigere Wohnung umziehen oder die Mehrkosten selbst tragen. Die Mietkosten beinhalten auch Wasser- und Heizkosten. Kommt es bei der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung, werden die Mehrkosten "in der Regel" vom Jobcenter übernommen.

Hat man jedoch sparsam gelebt und erhält über Wasser- und/oder Heizkosten eine Gutschrift, so steht dieser Betrag dem Jobcenter zu und wird mit den laufenden Zahlungen verrechnet. Das kann einen Betroffenen - in diesem Fall spreche ich von mir - in arge finanzielle und seelische Bedrängnis bringen, weil das Jobcenter die Verrechnung mit der laufenden Leistung ohne Rücksprache vornimmt. Diese Berechnung wird mit einem Änderungsbescheid mitgeteilt. So ergab sich bei mir für das Jahr 2010 eine Gutschrift der Mietkosten von 440 Euro, die das Jobcenter in zwei Raten verrechnen will. Im September würde mir dann bis auf einige Euro nur die Miete ausbezahlt und im Oktober würde der verbleibende Rest vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Das würde für mich bedeuten, dass ich im September ganz ohne Geld dastehen würde.

Warum sich das Jobcenter in solchen Fällen nicht mit dem Betroffenen in Verbindung setzt, um eine auch für ihn angemessene Rückzahlungsform abzusprechen, möchte ich an dieser Stelle mal außen vor lassen. Auch im Änderungsbescheid selbst - ich habe es gerade nochmals nachgelesen - fehlt ein entsprechender Hinweis. Ein Widerspruch ist zwar möglich, aber sinnlos, weil er keine aufschiebende Wirkung hat.

Im Vermittlungsbereich eines Jobcenters gibt es persönliche Ansprechpartner, nicht jedoch im Leistungsbereich. So blieb mir nichts anderes übrig, als mein konkretes Rückzahlungsangebot schriftlich niederzulegen und zu hoffen, dass das Jobcenter Solingen meinen Vorschlag annimmt bzw. sich nach Rücksprache mit mir auf eine angemessene Ratenzahlung einigt.

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