Aktualisierung: Meine Gedanken und Erfahrungen möchte ich gerne um diesen vertiefenden Bericht ergänzen. Wer nicht den vollständigen Bericht lesen mag, für den können die letzten zwei Absätze als Zusammenfassung dienen.
Ganz anders ist jedoch bei Hartz IV-Betroffenen (Bezieher von Arbeitslosengeld II), denen laut Sozialgesetzbuch - das besser Diskriminierungsgesetzbuch heißen würde - diese Aufrechnung nicht gestattet ist. Nehmen wir auch hier mal an, der Hartz IV-Betroffene XYZ hätte 5.000 € Schulden und hat dann eine einmalige Einnahme von 6.000 € (z.B. Gewinn, Steuerrückzahlung). Er bleibt letztlich auf mehr als seinen 5.000 € Schulden sitzen: Die einmalige Einnahme von 6.000 € wird ihm (bis auf einige Euro Freibetrag) in voller Höhe auf sein Arbeitslosengeld II angerechnet. Was für ihn in der Folge bedeutet, dass er einige Monate kein Arbeitslosengeld II erhält. Zusätzlich zu dieser Kürzung bleiben ihm weiterhin seine 5.000 € Schulden. Rein rechnerisch hätte er dann 5.000 € Schulden + die ihm vorenthaltenen 6.000 € einmalige Einnahme, was zu einer Gesamtschuld von 11.000 € führt.
Eine weitere Kürzung muss der Hartz IV-Betroffene seit 01.01.2011 hinnehmen, weil seit diesem Tag auf Grund einer Rechtsänderung für den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht, d.h. die Rentenhöhe für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird auf den Stand vom 31.12.2010 eingefroren - eine massive Rentenkürzung.
Eine weitere Kürzung: Ab 01.01.2011 wurde mein Arbeitslosengeld auf Grund einer zweifelhaften Warmwasserpauschale um monatlich 6,47 € gekürzt. Berücksichtige ich jetzt die geplante Erhöhung des Arbeitslosengelds II um 5 € monatlich, so bleibt mir unter dem Strich eine monatliche Kürzung von 1,47 €.
Allein diese wenigen Erläuterungen bestärken mich in meiner jahrelangen Überzeugung, dass die Hartz-Gesetze ein vorsätzliches Armutsprogramm sind.
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