26. Februar 2010

Ohne Arbeit und doch nicht arbeitslos


Vor etwa zwei Wochen war ich bei meiner persönlichen Ansprechpartnerin in der ARGE und habe auf der Grundlage von § 53 a SGB II der folgenden Regelung zugestimmt, die darauf beruht, dass mir die ARGE zwischen meinem 58. und 59. Geburtstag keinen Vermittlungsvorschlag unterbreitet hat:
  • Bewerbungs- und Nachweiszwang für eine neue Stelle entfallen
  • Vorsprachen bei der ARGE entfallen
  • meine Eigenbemühungen bleiben davon unberührt
  • an meiner Einstellung interessierte Arbeitgeber können auch weiterhin einen Lohnkostenzuschuss beantragen
  • bis zu meiner Rente bleibe ich weiterhin ohne Kürzungen im Leistungsbezug
  • es besteht kein Zwang zu vorzeitigem Rentenantrag
  • ich habe jetzt 17 Wochen Urlaubsanspruch pro Jahr und kann jetzt endlich mal meine lange "geplante" Weltreise machen (Gott sei´s gepriesen, gelobet und gebenedeit)
  • ich werde in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr mit gezählt
Selbstverständlich halte ich auch weiterhin alle Augen und Ohren offen für eine Möglichkeit, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Aktuell besteht die Aussicht auf ein Stelle als Empfangskraft in Vollzeit für etwa Mitte des Jahres. Doch ich habe lernen müssen, mich erst zu freuen, wenn der Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist und ich in der Tätigkeit das ehrliche Gefühl habe, der Arbeitgeber meint es mit einer langfristigen Zusammenarbeit ebenso ernst wie ich.

3 Kommentare:

  1. Lieber Gerhard,das klingt ja recht positiv für die Zukunft oder scheint das nur so ? Ich würde mich freuen,wenn ich ebensolche Regelung für mich in Anspruch nehmen könnte.Werde mich mal schlau machen.Zumindest kannst Du die Weltreise in Angriff nehmen, nur wo kommt das nötige Kleingeld her ?Liebe GrüßeFenia

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  2. Der Mann ist 59. Der wird was auf der hohen Kante haben.

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  3. @ iME:Auf der hohen Kante habe ich tatsächlich was. Aber nicht finanziell, sondern geistig, seelisch und charakterlich.

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