18. November 2008

Ärztliche Behandlungsfehler

Ärztliche Behandlungsfehler sind nach wie vor ein Tabuthema. Das zeigt sich unter anderem in der hohen Zahl der Dunkelziffer, denn nur ein Prozent der pro Jahr geschätzten 400.000 ärztlichen Behandlungsfehler wird offiziell gemeldet.

Begründet ist die geringe Zahl von gemeldeten ärztlichen Behandlungsfehlern meines Erachtens ganz entscheidend durch das ungerechtfertigt hohe Ansehen, das Ärzte sowohl in der Gesellschaft wie vor Gerichten genießen. Einem Arzt ist "kraft seines Berufes“ glaubwürdig, während ein Patient sich seine Gesundheit von einem Arzt bescheinigen lassen muss. Ein Patient gilt in juristischen Auseinandersetzungen als dumm. Ihm wird abgesprochen, seine eigene Gesundheit besser zu kennen als welch ein Arzt auch immer.

Darum benötigen Betroffene oft Jahre, um in Zivilprozessen ihre Ansprüche gegen Ärzte und deren Versicherungen durchzusetzen. Das erfordert sehr viel Kraft und Geld, die die Betroffenen oft gar nicht haben.

Oftmals schieben Ärzte auch von Anfang an ihre eigene Verantwortung für mögliche Behandlungsfehler auf den Patienten ab, indem sie ihn einen Vordruck unterschreiben lassen, in dem der Patient bestätigt, dass er umfassend informiert worden und sich über die möglichen Risiken der Behandlung im Klaren sei: Als Patient kann ich gar nicht beurteilen, inwiefern mich der Arzt umfassend informiert hat. Denn könnte ich das beurteilen, bräuchte ich die entsprechenden Informationen nicht mehr. Und wenn während der Behandlung eins oder mehrere der genannten Risiken eintritt, kann und wird sich der Arzt anschließend darauf berufen, dass der Patient unterschrieben habe, er sei sich über die möglichen Risiken im Klaren gewesen – er hätte die Behandlung ja nicht durchführen lassen müssen und hätte dies freiwillig und auf eigenes Risiko gemacht. Und wenn der Patient das anders sieht, dann muss er klagen und damit wäre ich wieder am Anfang meiner Ausführungen.

Wenn es um gerichtliche Geltendmachungen von Schadenersatzforderungen auf Grund von ärztlichen Fehlern geht, so muss doch Eines klar sein: In diesen Auseinandersetzungen gibt es keine Chancengleichheit, sondern der Arzt ist in der stärkeren Position und der klagende Patient in der schwächeren Position. Mithin müssen Ärzte auch keine Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Patienten haben – Patienten allerdings schon.

Auch die folgende Aussage steht außer Frage: Jeder kann Fehler machen. Auch Ärzte. Nur sollten sie diese Fehler gegenüber ihren Patienten eingestehen und nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Ansonsten ist kein höchstmögliches Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren Patienten zu erreichen. Fehler sind menschlich und es muss aus ihnen gelernt werden, aber das geht nur mit Offenheit und Ehrlichkeit. Aus einem nicht eingestandenen Fehler kann kein Arzt lernen. Und ich als betroffener Patient habe ein Recht darauf, in diesen Lernprozess einbezogen zu werden.

Am 11. April 2005 hat sich in Düsseldorf das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. gegründet mit dem Ziel, die Gesundheitsvorsorge in Deutschland sicherer zu machen.

Einen entscheidenden Schritt weiter sind im Februar 2008 17 Ärzte und Krankenschwestern gegangen, die sich erstmals öffentlich zu eigenen Kunstfehlern bekannt haben und mit diesem Schritt dafür werben, dass Mediziner ihre Fehler offen legen, um daraus zu lernen.

Aus meinen eigenen Erfahrungen heraus wünsche ich diesen beiden Initiativen viel Durchhaltevermögen, Überzeugungskraft und Erfolg, damit ich vielleicht irgendwann mal angstfrei Ärzte aufsuchen und partnerschaftlich die geeigneten Wege für meine Gesundheit finden kann. In vielen Bereichen meiner Gesundheit bin ich auf einen Arzt angewiesen und sehe den Arzt nicht als "Gott in Weiß“, sondern als Begleiter auf meinem Weg zu einer stabilen Gesundheit.

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