In einer in meinen Augen und für mein Gefühl zynischen und kinderfeindlichen Erklärung äußerte der Richter dazu: "Die Öffentlichkeit muss ertragen, dass - wenn man nicht weiß, wer der Täter ist - beide Angeklagte zwingend freizusprechen sind." (Quelle)
Wäre hier nicht "nur" ein Kind getötet worden, sondern eine Person des öffentlichen Lebens, so hätte es mit Sicherheit keinen Freispruch gegeben; vielmehr wäre ein Täter wegen Mordes und der andere wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden.
Ich kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil in Berufung geht. Die Erklärung mag formaljuristisch möglicherweise korrekt sein. Doch bei Mord (nicht nur an einem Säugling) müssen moralische und menschliche Gründe wesentlich stärkeren Einfluss bei der Urteilsfindung haben als reine Formaljuristerei. Und ich bin mir gar nicht mal so sicher, dass bei Hinzuziehung aller formaljuristischen Gründe letztendlich nicht doch eine hieb- und stichfeste Verurteilung hätte verwirklicht werden können.
Hat das Gericht eigentlich darüber nachgedacht, auf welche Weise sicher gestellt werden kann, dass diese Eltern ihre Tat nicht wiederholen können?
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