13. Februar 2010

Trotz höchstrichterlichem Urteil: Regelsätze sollen gesenkt werden (Aktualisierung)


Es gibt viel Lob für das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Es ist viel von höheren Sätzen die Rede. Doch die Wirklichkeit und damit der Alltag der Betroffenen werden von diesem Urteil wohl kaum berührt werden. Das Urteil besteht aus Worten, auf die sich die regierenden und herrschenden Kreise schon längst vorbereitet haben.

So gibt es - warum wundert mich das eigentlichen nicht? - Schubladenpläne, die Regelsätze mit Hilfe dieses aktuellen Urteils weiter zu senken.

Eine menschenwürdige Hartz-IV-Regelung gibt es ohnehin nicht, weil die Hartz-Gesetze von Anfang an darauf angelegt sind, die Unternehmensgewinne auf Kosten der einfachen Menschen, der auf Hartz I bis (aktuell) IV angewiesenen Menschen und Rentner zu sichern und zu erhöhen. Man werfe doch nur einmal einen Blick in die Zusammensetzung der Hartz-Kommission!

Menschenwürdig können die Hartz-Gesetze also nicht gemacht werden - es sei denn, die Regelsätze für Kinder und Erwachsene würden drastisch erhöht werden. Doch davon ist ganz und gar nicht auszugehen.

Eine große Chance bietet dieses Gesetz jedoch den Erwerbslosengruppen, -initiativen und anderen Hartz-Gegnern, ihren gemeinsam Kampf mehr und mehr zu vernetzen und ihre Forderungen und Alternativvorschläge beständig zu verbreiten und mit dem Druck der Straße Schritt für Schritt zu erkämpfen. Worte alleine machen unsere Gesellschaft nicht menschlich, sondern nur der offensive Kampf, der medienwirksam und druckvoll auf die Straße getragen werden muss.

Aktualisierung: Diese ausführliche Stellungnahme des Erwerbslosen Forum Deutschland erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelsätze sehr wohl als verfassungsmäßig erklärt und nicht - wie in den Medien falsch dargestellt - als verfassungswidrig.

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