Die personellen Konsequenzen sollen die Öffentlichkeit nur von der Frage ablenken, wer für den finanziellen Schaden aufkommt. Falls es die privaten Baufirmen sind, wird er aus den Gewinnen bezahlt, die die Mitarbeiter dieser Firmen erwirtschaftet haben. Falls es die KVB oder die Stadt sind, wird er aus Steuergeldern - also von uns Steuerzahlern - bezahlt. In beiden Fällen handelt es sich nach meinem Dafürhalten um den Straftatbestand der Veruntreuung. Und wo sind hier verantwortliche Staatsanwälte, die ihren Pflichten nachkommen?
Der finanzielle Schaden darf nicht aus Betriebs- oder Stadtvermögen bezahlt werden. Vielmehr ist er aus dem Privatvermögen der Verantwortlichen zu bezahlen. Und wie der aktuelle Sachstand ist, sind die Folgen von den Verantwortlichen vorsätzlich in Kauf genommen worden, so dass auch ein entsprechender Versicherungsschutz nicht greifen dürfte.
Die Öffentlichkeit und vor allem die Medien sollten sich von dem Vorwand der personellen Konsequenzen nicht ablenken lassen und die finanzielle Verantwortung mehr in den Mittelpunkt stellen.
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