16. Februar 2009

Ärzte außerhalb der Gesetze


In meinem Eintrag Ärztestreik auf dem Rücken der Patienten vom 12.02.2009 habe ich darauf aufmerksam gemacht und angeklagt, dass Ärzte entgegen ihrer Berufsordnung ihre Gewinninteressen auf dem Rücken "ihrer" Patienten austragen und es offensichtlich als normal hingenommen wird, dass Ärzte die Fürsorge und Hilfe für "ihre" Patienten weit hinter ihre unternehmerischen Interessen stellen (dürfen).

Nun muss ich mit Entsetzen feststellen, dass die zwei dort genannten Ärztegruppen nicht allein sind, sondern nur die Speerspitze einer abgestimmten Ärzteaktion gegen die Patienten.

Allein schon von ihrem Beruf her sind Ärzte verpflichtet und sollten es sich zu ihrer ureigenen Aufgabe gemacht haben, Menschen zu helfen. Doch was hier geschieht, ist meines Erachtens eindeutig unterlassene Hilfeleistung - und die ist strafbar. Aber wo ist der Staat und seine Anwälte, die diese Ärzte verklagen? Eher wird ein armer Mensch für zehn unterschlagene Euro aus Sozialleistungen verklagt und vorsätzlich seiner Existenz beraubt als ein Arzt, der Menschen vorsätzlich schadet.

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