26. Januar 2009

Der Fall Zumwinkel und das SGB II


Es kam, wie es alle erwartet hatten: Ex-Postchef Klaus Zumwinkel kommt mit Bewährung davon und einer Geldbuße, die dem armen Mann viel erscheint, für Klaus Zumwinkel aber bezahlbar ist, weil dieser Betrag seine Existenz in keiner Weise gefährdet. In trauter Eintracht halten ihm Verteidigung und Staatsanwaltschaft zugute, dass er an den medialen Pranger gestellt worden sei.

So viel Ehre wurde vor Gericht noch keinem Arbeitslosen zuteil: Die Strafen (in beschönigendem Amtsdeutsch "Sanktionen") gegen von Hartz-IV-Betroffene stellen für diese grundsätzlich eine Gefährdung ihrer Lebensgrundlage dar. Und dass die Arbeitslosengeld-II-Empfänger mittlerweile unter den Generalverdacht des Betrugs gestellt werden, ruft keinen Staatsanwalt auf den Plan. Die Vorlage der Kontoauszüge von Managern und Prominenten ohne begründeten Verdacht sollte sich ein Staatsanwalt wagen - es ginge ein Aufschrei der Empörung durchs wirtschaftspolitische Lager. Diese Leute werden bevorzugt behandelt, weil bei ihnen erstmal die Unschuldsvermutung greift.

Der Prozess war auch deshalb so kurz, weil zuvor zwischen den Beteiligten ein "Deal" vereinbart wurde. Angeblich seien solche Deals in allen Verfahrensbereichen quer durch alle Bevölkerungsschichten üblich. Dazu Martin Behrsing, Pressesprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: "Es gibt leider immer nur Deals zwischen Gerichten und Arbeitsagenturen bzw. ARGEN. Habe noch nie einen Deal zwischen Betroffenen und Gerichten erlebt und ich habe mind. 18 Jahre Erfahrung im Sozialrecht und das sehr intensiv. Ausnahme, wenn die Kläger Ärzte sind."

Der Artikel 1 des nach wie vor gültigen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Sind Hartz-IV-Betroffene keine Menschen?) sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte der bundesdeutschen Verfassung. Könnte das Grundgesetz schreien, es wäre bestimmt das unüberhörbare Sprachrohr aller Arbeitslosen und Benachteiligten!

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