29. Oktober 2008

Sozialgerichte mit Hartz IV überfordert


Die Sozialgerichte kommen mit der Bearbeitung der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide nicht mehr nach. Allein am Bundessozialgericht in Berlin richten sich mittlerweile zwei Drittel(!) aller Klagen gegen Hartz IV-Bescheide. Ein Gerichtssprecher umreißt die Lage mit den Worten: "Dies (. . .) sind keine Anfangsschwierigkeiten mehr, das ist systemimmanent."

Für viele betroffene Menschen kommt seit Einführung der Hartz-Gesetze hinzu, dass sich ihre Lage dramatisch verschlechtert hat. Und bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass die Gewerkschaften für diesen sozialen Niedergang vieler Menschen voll mitverantwortlich sind. Und bis heute besteht bei den Gewerkschaft weder die Einsicht in diesen verhängnisvollen Fehler noch der Mut, sich mit dieser gewerkschaftsfeindlichen Entscheidung selbstkritisch und konstruktiv auseinander zu setzen.

Da ist es nur ein Herumdoktern an einem Symptom, wenn die Richterstellen am Bundessozialgericht von derzeit 45 auf 85 aufgestockt werden sollen. Das ändert gar nichts daran, dass sich die Lage der von Hartz IV-Betroffenen weiter verschlechtern wird: Sie werden nach wie vor in sehr vielen Fällen den juristischen Weg notfalls bis vors Bundessozialgericht gehen müssen, sofern sie es sich finanziell und nervlich leisten können; sie werden nach wie vor sehen müssen, wie sie ihren Alltag meistern und dennoch Menschen bleiben.

Diesen Menschen ist nicht mit einem 500-Milliarden-Paket für die Banken und ihren Hintermännern in Politik und Wirtschaft geholfen, sondern nur mit der Abschaffung der Hartz-Gesetze und echten Arbeitsangeboten. Es gibt genügend Arbeitsplätze und genügend Geld in unserem Land, um jedem Menschen einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu geben, ohne dass dabei die wirklich Mächtigen in unserem Land ärmer oder gar ohnmächtig würden!

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